BKA-Kartei

Der Bundesrat hat eine Verordnung zur Personendatensammlung des BKA bestätigt.

Das Bundeskriminalamt führt die bestehenden und die kommenden Dateien als “Zentralstelle” für die Polizeibehörden der Länder. Dies bedeutet: Jeder Polizeibeamte kann künftig die Daten abrufen und auswerten. Wer es, auch ohne einer Straftat überführt zu sein, in eine der Dateien geschafft hat, wird schon dem Verkehrspolizisten bei einer Kontrolle absolut nichts mehr zu erzählen haben.

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